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Welche Spitex-Leistungen zahlt die Krankenkasse?

Herausgeber: Spitex homecare24 (homecare24 GmbH), St. Gallen · Stand: August 2026

Kurzantwort

Ärztlich verordnete pflegerische Spitex-Leistungen nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV A, B und C) sind in der Schweiz kassenpflichtig – bei privater und öffentlicher Spitex gleich. Spitex homecare24 rechnet diese Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Dazu kommt eine gesetzliche Patientenbeteiligung und in der Regel ein Beitrag der Wohngemeinde.

Was übernimmt die Krankenkasse?

  • KLV A – Abklärung & Beratung (u. a. RAI HC Schweiz)
  • KLV B – Behandlungspflege (z. B. Wunden, Medikamente, Infusionen)
  • KLV C – Grundpflege (Körperpflege, Mobilisation u. a.)
  • AÜP – Akut- und Übergangspflege nach Spitalaufenthalt: Finanzierung durch Krankenkasse und Kanton (ohne Patientenbeteiligung für die AÜP selbst)

Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und eine dokumentierte Bedarfsabklärung.

Patientenbeteiligung St. Gallen & Appenzell AR

Im Kanton St. Gallen beträgt die Patientenbeteiligung für pflegerische Leistungen CHF 15.35 pro Tag mit Pflegeeinsatz (Stand gemäss kantonaler Regelung). Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse gelten zusätzlich wie üblich.

In Appenzell Ausserrhoden richtet sich die Patientenbeteiligung nach den kantonalen Vorgaben. Wir beraten Sie vor dem Start transparent – private Spitex ist für KLV-Leistungen nicht teurer als öffentliche Spitex.

Was zahlt die Krankenkasse nicht?

Haushaltshilfe und reine Betreuung ohne KLV-Pflege sind in der Regel nicht über die obligatorische Krankenversicherung gedeckt. Manche Zusatzversicherungen, Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung können einen Teil übernehmen – klären Sie das mit Ihrer Kasse bzw. AHV/IV-Stelle. Details und Tarifblatt: Tarife & Kosten.

Nächste Schritte

Fragen zu Spitex-Kosten in St. Gallen oder Appenzell Ausserrhoden? Tel. +41 71 277 24 24 · FAQ · Kontakt · Spitex St. Gallen

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