Zum Inhalt springen

Ablauf der Spitex-Bedarfsabklärung

Herausgeber: Spitex homecare24 (homecare24 GmbH), St. Gallen · Stand: August 2026

Warum eine Bedarfsabklärung?

Ohne klaren, ärztlich bestätigten Pflegebedarf können Krankenkassen Spitex-Leistungen nicht übernehmen. Die Bedarfsabklärung stellt fest, welche Pflege nötig ist und in welchem Umfang.

Schritt für Schritt bei Spitex homecare24

  1. Kontakt: Sie melden sich telefonisch (+41 71 277 24 24) oder über das Kontaktformular.
  2. Erstgespräch / Abklärung zu Hause: Eine diplomierte Pflegefachperson HF erfasst Ihre Situation. Wir nutzen das Instrument RAI HC Schweiz.
  3. Hausarzt: Die geplanten Massnahmen gehen an Ihren Hausarzt zur Prüfung und Verordnung.
  4. Krankenkasse: Die bestätigte Bedarfsabklärung wird an die Krankenkasse übermittelt.
  5. Start der Pflege: Nach Bewilligung starten die Einsätze – oft innerhalb von 24–48 Stunden nach abgeschlossener Abklärung.

Was gilt für die Kosten?

Ärztlich verordnete Pflege (KLV A, B, C) ist kassenpflichtig – bei privater und öffentlicher Spitex gleich. Im Kanton St. Gallen beträgt die Patientenbeteiligung für pflegerische Leistungen CHF 15.35 pro Tag mit Pflegeeinsatz. Details: Tarife & Kosten.

Für Hausärzte und Spitäler

Spitex homecare24 ist KLV-anerkannt, arbeitet mit RAI HC und bietet Akut- und Übergangspflege (AÜP) nach Spitalaustritt. Partneranfragen: +41 71 277 24 24 · AÜP

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen das bestmöglichste Erlebnis zu gewährleisten. Surfen Sie weiterhin auf unserer Website, stimmen Sie der Cookie-Nutzung und unserer Datenschutzerklärung zu. Mehr Informationen

Dieser Inhalt wird von einem Drittanbieter angeboten. Durch das Anzeigen der externen Inhalte akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.