Ablauf der Spitex-Bedarfsabklärung
Herausgeber: Spitex homecare24 (homecare24 GmbH), St. Gallen · Stand: August 2026
Warum eine Bedarfsabklärung?
Ohne klaren, ärztlich bestätigten Pflegebedarf können Krankenkassen Spitex-Leistungen nicht übernehmen. Die Bedarfsabklärung stellt fest, welche Pflege nötig ist und in welchem Umfang.
Schritt für Schritt bei Spitex homecare24
- Kontakt: Sie melden sich telefonisch (+41 71 277 24 24) oder über das Kontaktformular.
- Erstgespräch / Abklärung zu Hause: Eine diplomierte Pflegefachperson HF erfasst Ihre Situation. Wir nutzen das Instrument RAI HC Schweiz.
- Hausarzt: Die geplanten Massnahmen gehen an Ihren Hausarzt zur Prüfung und Verordnung.
- Krankenkasse: Die bestätigte Bedarfsabklärung wird an die Krankenkasse übermittelt.
- Start der Pflege: Nach Bewilligung starten die Einsätze – oft innerhalb von 24–48 Stunden nach abgeschlossener Abklärung.
Was gilt für die Kosten?
Ärztlich verordnete Pflege (KLV A, B, C) ist kassenpflichtig – bei privater und öffentlicher Spitex gleich. Im Kanton St. Gallen beträgt die Patientenbeteiligung für pflegerische Leistungen CHF 15.35 pro Tag mit Pflegeeinsatz. Details: Tarife & Kosten.
Für Hausärzte und Spitäler
Spitex homecare24 ist KLV-anerkannt, arbeitet mit RAI HC und bietet Akut- und Übergangspflege (AÜP) nach Spitalaustritt. Partneranfragen: +41 71 277 24 24 · AÜP