Kassenpflichtige Leistungen
Ärztlich verordnete Pflege und die dazugehörige Bedarfsabklärung sind laut Krankenversicherungsgesetz (KVG) kassenpflichtig –
unabhängig davon, ob sie von einer privaten oder kommunalen Spitex-Organisation erbracht werden.
Alle anerkannten Spitex-Organisationen rechnen nach den gleichen, vom Bund und Kanton vorgegebenen Tarifen ab. Entscheiden Sie sich
also für eine private Spitex, bleibt Ihr Kostenanteil gleich wie bei der kommunalen Spitex.
Nicht-kassenpflichtige Leistungen
Hauswirtschaftliche Aufgaben, Betreuung oder Pflegeleistungen, die nicht in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) gelistet sind,
übernimmt die obligatorische Krankenversicherung nicht. Für solche Leistungen zahlen Kundinnen und Kunden grundsätzlich selbst.
Einige Kosten können jedoch durch eine private Zusatzversicherung gedeckt werden – Ihre Krankenkasse informiert Sie gerne dazu. Zudem
können Ergänzungsleistungen oder eine Hilflosenentschädigung für AHV-Beziehende unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der
Kosten abdecken. Informationen hierzu erhalten Sie bei den zuständigen AHV/IV-Stellen oder der Sozialberatung Ihrer Gemeinde.



