Akut- und Übergangspflege (AÜP) nach Spitalaufenthalt

Die Akut- und Übergangspflege (AÜP) ist eine kurzfristige Pflege, die bis zu 14 Tage dauern kann. Sie wird vom Spitalarzt verschrieben, wenn jemand nach einem Spitalaufenthalt noch Pflege braucht. Ziel ist es, die Person so zu unterstützen, dass sie wieder in den Zustand kommt, in dem sie vor dem Spital war. Diese Pflege wird nur dann eingesetzt, wenn keine längere Reha in einer speziellen Einrichtung nötig ist. Die Pflege kann zu Hause (ambulant) oder in einer Pflegeeinrichtung (stationär) stattfinden.

Unser Team ist für Sie da:
 

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Wir helfen Ihnen mit ambulanter Pflege direkt nach Ihrem Spitalaufenthalt – auf ärztliche Verordnung der Spitalärztin hin.


Diese sogenannte Akut- und Übergangspflege (AÜP) eignet sich für Menschen mit stabilem Gesundheitszustand, die für kurze Zeit Pflege brauchen, um zuhause wieder selbstständig zu werden.


In einem persönlichen Gespräch klärt unsere dipl. Pflegefachkraft HF gemeinsam mit Ihnen, welche Unterstützung Sie bei der Körperpflege benötigen. Dieses Gespräch kann entweder noch im Spital oder später bei Ihnen zu Hause stattfinden.


Die medizinische Pflege, wie zum Beispiel das Wechseln von Verbänden, wird von der Spitalärztin festgelegt. Damit alles reibungslos weiterläuft, erstellen die Pflegenden im Spital einen Bericht mit den bisherigen und weiterhin nötigen Pflegemassnahmen. Die weitere Betreuung wird dann zusammen mit Ihrem Hausarzt geplant und durchgeführt.
 

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Wir besprechen mit Ihnen, welche Pflege genau nötig ist und ob Sie weitere Unterstützung von uns brauchen. Wenn gewünscht, machen wir Ihnen ein Angebot für zusätzliche Hilfe im Haushalt oder bei der Betreuung – diese Leistungen gehören nicht zur Akut- und Übergangspflege.


Gemeinsam legen wir fest, wann die Pflegeeinsätze starten.


Die Kosten für die Akut- und Übergangspflege werden zwischen der Krankenkasse und dem Kanton aufgeteilt: Die Krankenkasse zahlt 45 %, der Kanton 55 %. Sie müssen diese Pflege also nicht selbst bezahlen.
 

Wir rechnen direkt mit der Krankenkasse und dem Kanton ab.

Wenn Sie nach den 14 Tagen weiterhin Pflege brauchen, bleibt das gleiche Pflegeteam für Sie da. Die weitere Pflege wird dann als Grund- oder Behandlungspflege von der Krankenkasse übernommen.

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Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir finden gemeinsam die passende Lösung.
 

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